Lenkkopf

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Begriff Definition
Lenkkopf

Der Lenkkopf oder Steuerkopf ist der hoch belastete Teil des Fahrgestells eines Zweirads oder Trikes, in dem mittels zweier Wälzlager die Gabel geführt wird und drehbar gelagert ist. Er bildet die Lagerstelle zum Lenken beziehungsweise das feste Rohr zum Aufbau dieser Lagerung. Ein dickes kurzes Rohr (Lenkrohr) mit bearbeiteter oberer und unterer Lagerstelle wird nahezu senkrecht, mit leichter Neigung von ca. 70 Grad in der Seitenansicht, an den Rahmen geschweißt, dann mit den Lenkkopflagern bestückt und mit der Gabel zur Radführung versehen. Ein Lenkkopf muss präzise bearbeitet sein, d. h. mechanisch genau gearbeitet und stabil in präziser Lage eingeschweißt werden, weil von seiner qualitativ guten Konstruktion und Fertigung die Sicherheit der Nutzer extrem abhängt. Als komplexestes Teil des Rahmens trägt der Lenkkopf bei Motorrädern oftmals die Fahrgestellnummer und „vor Kopf“ (hier im Wortsinne) auch das Typenschild. » Wikipedia

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